Information gemäß § 22, Absatz 1, der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994
Die Tullner Volkspartei hat als wahlwerbende Partei von der Gemeindewahlbehörde auf elektronischen Weg am 8.11.2019 das Wählerverzeichnis für die Gemeinderatswahl erhalten.
Die Tullner Volkspartei hat als wahlwerbende Partei von der Gemeindewahlbehörde auf elektronischen Weg am 8.11.2019 das Wählerverzeichnis für die Gemeinderatswahl erhalten.